Änderung HGO 121 - Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden
Lenders weist Behauptungen von ÜWAG-Vorstand Bury zurück
Jürgen Lenders, Fuldaer Landtagsabgeordneter und wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP Fraktion im Hessischen Landtag, weist die Angriffe von ÜWAG-Vorstand Günter Bury gegen die von der hessischen Landesregierung geplante Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen als falsch und unsachlich zurück.
Die kommunalen Energieversorger wie die ÜWAG oder die GWV sind von der Gesetzesänderung überhaupt nicht betroffen. Den Kommunen bekommen neue Spielräume, um an der Energiewende mitzuwirken.
Von der Änderung der HGO ist die ÜWAG überhaupt nicht betroffen und deshalb sind die Behauptungen von Bury, wonach die ÜWAG in ihren unternehmerischen Freiheiten einschränkt werde, falsch. „Wenn Herr Bury als Angestellter eines kommunalen Unternehmens meint politische Bewertungen abgeben zu müssen, dann sollte er sich vorher ordentlich informieren und nicht völligen Unsinn reden.“, so Lenders.
Bury hat in einer Pressemeldung den Koalitionsfraktionen von CDU und FDP vorgehalten mit der Änderung der HGO die Kommunen beim Ausbau der erneuerbaren Energien „auszubremsen“ und regionale Wertschöpfung zu verhindern. „Genau das Gegenteil ist der Fall. Die von den Koalitionsfraktionen in Wiesbaden vereinbarten Neuregelungen in der HGO hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und schaffen Rechtssicherheit für Kommunen und private Akteure.“, so Lenders.
Das geltende Recht wird nun um eine Vorschrift erweitert, die eine direkte Beteiligung von Gemeinden an Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, beispielsweise bei Windparks, deutlich erleichtert. Bisher war eine wirtschaftliche Betätigung der Kommunen grundsätzlich nur möglich, wenn kein Privater die Aufgabe machen konnte oder wollte. Dieser auch Subsidiaritätsprinzip genannter Grundsatz ist fester Bestandteil unserer marktwirtschaftlichen Ordnung und soll verhindern, dass der Staat, finanziert durch Steuergelder, auf funktionierende Märkte tritt. „Für uns Liberale ist die Überzeugung ‚Privat geht vor Staat‘ seit jeher wichtig. Die Pleiten der Landesbanken sind nur das jüngste Beispiel dafür, dass der Staat nicht der bessere Unternehmer ist.“, so Lenders weiter.
Im Bereich der Erzeugung erneuerbarer Energien wird es künftig jedoch eine Ausnahme von diesem Grundsatz der ‚Subsidiarität‘ geben, so dass auch die Kommunen ihren Beitrag zur Energiewende leisten können. Um die von allen Parteien gewollte Energiewende voranzubringen, wird es den Gemeinden nun grundsätzlich erlaubt, sich an der Erzeugung von Strom aus Wind und Sonne zu beteiligen. „Im Klartext: im Bereich der erneuerbaren Energien dürfen die Kommunen in Zukunft viel mehr als früher tun.“, so Lenders weiter.
Der Grundsatz der Subsidiarität wird aber nicht gänzlich aufgegeben. Die Beteiligung einer Kommune soll einen Anteil von fünfzig Prozent nicht übersteigen. Damit wird sichergestellt, dass die Interessen von Bürgern und privaten Unternehmen auch ausreichend berücksichtigt werden und Kommunen keine unkalkulierbaren wirtschaftlichen Risiken eingehen. „Wenn jemand mit seinem privaten Vermögen haftet, wird er sich auch die Risiken viel genauer anschauen, als wenn am Ende für Fehlinvestitionen nur der Steuerzahler aufkommen muss.“, so Lenders.
Sollte eine Markterkundung vor Ort zeigt, dass weder Bürger noch Unternehmen sich beteiligen wollen, können Kommunen ihren Anteil auch über die 50 Prozent entsprechend erhöhen. Damit werden klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Kommunen geschaffen. Insbesondere das Engagement von Bürgern, die sich für eine energiewirtschaftliche Betätigung zusammenschließen wollen, soll durch die Neuregelung erleichtert werden. „Wir wollen auch nicht, dass Kommunen mit ihrem Einfluss auf die Raumplanung Bürger oder private Unternehmen vom Markt drängen. Schließlich sind es die normalen Bürger, die am Ende durch steigende Strompreise auch die Mehrkosten für Ökostrom zahlen müssen.“, so Lenders weiter.
„Burys Behauptung die geplante Gesetzesänderung bremse die Kommunen oder die kommunalen Energieversorger aus, ist also offensichtlich falsch. Ich hätte von ihm als Chef eines Unternehmens wie der ÜWAG erwartet, dass er sich vorher über den Inhalt der geplanten Gesetzesänderungen informiert, bevor er Unsinn in der Öffentlichkeit verbreitet.“, so Lenders.
„Dass nun auch noch ausgerechnet Herr Bury sagt es würde regionale Wertschöpfung durch die Neufassung der HGO verloren gehen, ist dann aber fast schon dreist. Unter seiner Führung investiert die ÜWAG riesige Millionenbeträge in große Kraftwerke in Nordrhein-Westfalen und in Windparks an der Nordsee. Gegen diese Firmenpolitik gab es sogar Demonstrationen in Fulda. Wo war denn die ÜWAG bisher wenn es darum ging im Landkreis Fulda größere Solar- oder Windanlagen zu errichten?“, so Lenders abschließend.