Bitte beachten Sie!
Spenden
an Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Als Privatperson können Sie Ihre
Spende an die FDP bis zu 3.300 € im Jahr steuerlich geltend machen, bei
gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich
etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden.
Eine
Spende von 500 € kostet Sie im günstigsten Fall 250 € und bedeutet für die FDP
bis zu 690 €.
denn:
1)
Die steuerliche
Vergünstigung ist gestaffelt. Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen
nach §34g EstG exakt 50% der gespendeten Summe von der Steuerschuld abgezogen.
Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300
€ nach §10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie
reduzieren die Steuerzahlung folglich in Höhe des individuellen Steuersatzes.
2)
Jeder Euro, den
Sie uns spenden, ist für uns bis zu 1,38 € wert. Für Spenden bis zu 3.300 € je
natürlicher Person und Jahr bekommt die FDP zusätzlich für jeden Spendeneuro
bis zu 0,38 € im Rahmen der staatlichen Unterstützung der Parteien.
Zusätzliche
Hinweise:
Steuerliche
Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen. Spenden von
juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber
steuerlich nicht abgesetzt werden. Spenden von Personengesellschaften werden
wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können
einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden. Anonyme Spenden über 500 €
dürfen nicht angenommen werden. Für Spender, die weder deutsche Staatsbürger
noch EU Bürger sind, gilt: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden.
Barspenden über 1000 € dürfen nicht angenommen werden. Alle Spenden sind unter
Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der FDP
zu veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag von 10.000 € je Person und
Kalenderjahr überschreiten. Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und
Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich
geltend zu machen ist. (Diese Regelungen beruhen auf dem aktuellen
Parteiengesetz).