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Wir freuen uns über jede Spende!

Hier können Ihre Spende auf das Konto der FDP Fulda überweisen:

Stichwort: Spende
Kreditinstitut: Sparkasse Fulda
BLZ: 530 501 80
Konto-Nr.: 16276

Wenn Sie uns im Verwendungszweck Ihre Anschrift mitteilen, schicken wir Ihnen direkt nach Geldeingang Ihre persönliche Spendenquittung.
 

Bitte beachten Sie!

Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die FDP bis zu 3.300 € im Jahr steuerlich geltend machen, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden.

Eine Spende von 500 € kostet Sie im günstigsten Fall 250 € und bedeutet für die FDP bis zu 690 €.

denn:

1)     Die steuerliche Vergünstigung ist gestaffelt. Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach §34g EstG exakt 50% der gespendeten Summe von der Steuerschuld abgezogen. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach §10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Höhe des individuellen Steuersatzes.

2)     Jeder Euro, den Sie uns spenden, ist für uns bis zu 1,38 € wert. Für Spenden bis zu 3.300 € je natürlicher Person und Jahr bekommt die FDP zusätzlich für jeden Spendeneuro bis zu 0,38 € im Rahmen der staatlichen Unterstützung der Parteien.

 

Zusätzliche Hinweise:

Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen. Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden. Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden. Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden. Für Spender, die weder deutsche Staatsbürger noch EU Bürger sind, gilt: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden. Barspenden über 1000 € dürfen nicht angenommen werden. Alle Spenden sind unter Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der FDP zu veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag von 10.000 € je Person und Kalenderjahr überschreiten. Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist. (Diese Regelungen beruhen auf dem aktuellen Parteiengesetz).

 

 

 
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